Kommunalwahl 2026: Wahlausschuss trifft demokratische Entscheidung
Nein, nein und nochmals nein, bei der Entscheidung des Wahlausschusses der Gemeinde Nörten-Hardenberg handelt es sich nicht um „politische Willkür“ und die Mitglieder des Ausschusses haben sich nicht „undemokratisch“ verhalten. Sie haben auf Grund ihres eigenen Wissens eine Entscheidung getroffen. Genau das erwarten wir von diesem Gremium! Der Wahlausschuss zweifelt, dass die Bewerberin „die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten“. Diese Zweifel müssen bestätigt oder ausgeräumt werden. Es geht hier um den Schutz unserer Demokratie! Es ist typisch für die betroffene Partei, sich wieder genüsslich in ihrer Opferrolle zu suhlen.